Containerauslastung optimieren, Seefrachtkosten senken
- Case-Study
Das Outsourcing von Logistikprozessen ist nach wie vor ein heiß diskutiertes Thema. Nicht zuletzt aufgrund von Corona, Strafzöllen oder kollabierenden Lieferketten hat die Diskussion über Risiken und Chancen von Outsourcing noch mehr an Bedeutung gewonnen. Branchenmedien, Logistikdienstleister und Beratungsfirmen beleuchten die Debatte gerne auf ihren eigenen Blogs. Dabei geht es jedoch nicht nur um das „ob“, sondern auch um das „wie“. Immerhin können Unternehmen ihre Logistik entweder an einen externen Dienstleister abgeben oder ihre logistische Kompetenz in einer eigenen Logistiktochter bündeln – so beispielsweise die Volkswagen AG, die für die Abwicklung ihrer Logistik die Volkwagen Konzernlogistik ausgegründet hat. Als Logistikmentoren haben wir uns unter anderem auf die Unterstützung bei eben diesen Outsourcing-Projekten spezialisiert und beraten Unternehmen im Zuge der Ausgründung ihrer Prozesse. So auch einen Automobilzulieferer, der sich von der Ausgliederung seiner Prozesse in eine eigene Logistik GmbH unter anderem eine erhöhte Flexibilität, gebündelte Kompetenzen und eine klare Trennung von Zuständigkeiten versprach.
Wer einen Teilbereich im Unternehmen stärker ausbauen möchte, ohne die Markenidentität zu stark zu verwässern, setzt gerne auf die Option der Ausgliederung. Ein denkbarer Grund ist auch, dass mit der Ausgründung einer Tochterfirma neue Verantwortungsmöglichkeiten geschaffen werden und sich somit Raum für personelle Veränderungen auftut. Für den Automobilzulieferer, den wir im Rahmen der Ausgründung berieten, standen die Bündelung von Kernkompetenzen, die Schaffung von Synergieeffekten und eine wettbewerbsfähige Logistik im Vordergrund.
Damit die Prozesse in der neuen Logistik GmbH sauber definiert sind, starteten wir mit einer Aufnahme der aktuellen Logistikprozesse am Produktionsstandort unseres Kunden. Auffällig war, dass die Logistik- und Produktionsprozesse miteinander verwoben waren und die Mitarbeiter aus den beiden Bereichen teilweise Hand in Hand arbeiteten. Es fehlte also an einer klaren Trennung der Zuständigkeiten. Dies ist rechtlich unproblematisch, solange die Logistik intern abgewickelt wird. Erfolgt die Abwicklung jedoch über einen externen Dienstleister, findet dies im Rahmen eines Werkvertrags statt. Um hier rechtskonform zu handeln, müssen die durch den Dienstleister übernommenen Prozesse klar von jenen des Kunden abgegrenzt sein. Natürlich berücksichtigten wir bei der Aufnahme auch mögliche Optimierungen, die wir direkt in die neuen Prozessbeschreibungen einfließen lassen konnten. Sobald die neuen Prozesse für Produktion und Logistik definiert waren, führten wir entsprechende Mitarbeiter-Schulungen durch – sowohl auf operativer als auch auf Management-Ebene. Für den erfolgreichen Launch der ausgegründeten Logistik GmbH kam es zu einem in der Branche üblichen Betriebsübergang nach §613a BGB, bei dem in Summe 150 Mitarbeiter in den neuen Betrieb überführt wurden.